a n w a l t s k a n z l e i
markus jakubowski

Strafrecht in Gelsenkirchen

Ihr Rechtsanwalt für strafrechtliche Angelegenheiten


Ein strafrechtlicher Vorwurf ist für Betroffene häufig mit großer Unsicherheit und persönlicher Belastung verbunden.

Ich vertrete Mandanten in Gelsenkirchen und Umgebung in strafrechtlichen Verfahren und setze mich dafür ein, frühzeitig sachgerechte und möglichst belastungsarme Lösungen zu erreichen.
Ziel ist es, negative Folgen zu minimieren und – wenn möglich – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.





Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend

Gerade im Strafrecht kann bereits im frühen Stadium des Verfahrens viel erreicht werden.

Durch rechtzeitige anwaltliche Unterstützung bestehen in vielen Fällen Möglichkeiten, insbesondere:

  • eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen
  • das Verfahren durch einen Strafbefehl zu erledigen
  • eine zeit- und kostenintensive sowie meist öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden


Typische strafrechtliche Vorwürfe

 Ich vertrete Mandanten unter anderem in Verfahren wegen:

  • Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Betrug
  • Sachbeschädigung
  • Bedrohung oder Beleidigung
  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • sonstigen allgemeinen strafrechtlichen Vorwürfen

Auch bei vermeintlich geringfügigen Vorwürfen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, da strafrechtliche Konsequenzen oft weiterreichende Folgen haben können.


Ablauf eines Strafverfahrens – kurz erklärt

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft

Das Verfahren beginnt in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

In dieser Phase werden Beweise gesammelt und der Sachverhalt geprüft.

Bereits hier kann durch anwaltliche Tätigkeit häufig auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden.

Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen:

  • Einstellung des Verfahrens
  • Erlass eines Strafbefehls
  • Anklageerhebung

Ein Strafbefehl ermöglicht in vielen Fällen eine Erledigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung.


Hauptverhandlung (falls erforderlich)

Kommt es zur Anklage, findet eine öffentliche Hauptverhandlung statt.

Hier werden Beweise erhoben und Zeugen vernommen.

Auch in diesem Stadium bestehen unter Umständen noch Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung.


Abschluss des Verfahrens

Das Verfahren endet durch:

  • Einstellung
  • Strafbefehl
  • Urteil

Ziel der Verteidigung ist stets ein möglichst günstiger Ausgang für den Mandanten.


Kosten und mögliche Erstattung

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder gegebenenfalls auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei:

  • Freispruch
  • bestimmten Einstellungen des Verfahrens

kann eine Kostenübernahme durch die Staatskasse erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kosten & Erstberatung.


Ihre Vorteile

  • langjährige Erfahrung in strafrechtlichen Verfahren
  • persönliche Betreuung durch den Anwalt selbst
  • verständliche und realistische Beratung
  • lösungsorientierte Verteidigung
  • Vertretung in Gelsenkirchen und Umgebung


Kontakt

Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen.