Herzlich willkommen!
"Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben."
(Aristoteles)
Jede Rechtserkenntnis und damit auch effektive Verwirklichung der Rechte beginnt mit dem Zweifel. Sollten Sie Zweifel daran haben, ob Ihnen Unrecht widerfahren ist oder gerade widerfährt, so lege ich Ihnen unbedingt nahe, frühestmöglich den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Als Organ der Rechtspflege und berufener Vertreter rechtlicher Interessen ist der Rechtsanwalt in der Lage, Zweifel mit der gebotenen Zuverlässigkeit auf ihre Begründetheit hin zu überprüfen.
Es ist Aufgabe eines Rechtsanwalts, aus Zweifeln Gewissheit werden zu lassen!
Besteht Gewissheit, so stellt sich die Frage, welche weiteren Schritte im Einzelfall veranlasst sind. Oft können Konflikte ohne gerichtliche Beteiligung beigelegt werden. In anderen Fällen ist die gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich. Auch im Rechtsstreit empfiehlt es sich, sofern eine anwaltliche Vertretung nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, einen fachkundigen Prozessvertreter an seiner Seite zu haben.
Denn:
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."
(Dieter Hildebrandt)
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